Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) enthalten die zwischen dem Auftraggeber und Die-Moebelmitfahrzentrale.de (Verwender), ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Sämtliche Vertragsleistungen richten sich nach diesen AGB.
2. Hiermit widersprechen wir ausdrücklich jedweder Anwendung oder Einbeziehung von AGB seitens des Kunden. Widerspricht der Kunde in seinen AGB ausdrücklich auch unseren Bedingungen, werden nur diejenigen Klauseln Vertragsbestandteil, bei denen Übereinstimmung vorliegt. Alle übrigen Bestimmungen werden dann nicht Vertragsbestandteil, ohne dass der übrige Vertrag unwirksam wird.
3. Änderungen und Neufassungen dieser AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden und der Kunde ihnen nicht ausdrücklich innerhalb von vier Wochen, beginnend ab Erhalt der neuen AGB, mindestens in Textform widerspricht.

§ 2 Dispositionsspanne/ Transporttermin
Der Auftraggeber kann die vorgegebene Terminspanne/ Dispositionsspanne beim Buchungsvorgang erweitern, einschränken oder verschieben. Die Dispositionsspanne ist die Zeitspanne innerhalb derer der Transport physikalisch durchgeführt wird. Die Dispositionsspanne ist nicht verbindlich für die MMZ insbesondere dann nicht wenn sie vom Auftraggeber verringert wird. Die Ladung des Auftraggebers wird von der MMZ 120 min. nach der Buchung disponiert bzw. vordisponiert (optimal in eine Tour eingeplant/ vorbereitet).

§ 2b Kein Treuhandservice
Ist ein Warenverkauf die Grundlage für den Transportauftrag so übernehmen werder die MMZ noch deren Spediteure/ Transporteure eine Vermittlung zwischen Verkäufer und Käufer. Insbesondere bei Dissens zwischen Verkäufer und Käufer bzgl. der Terminierung der Abholung oder der Beschaffenheit der Ware kann nicht vermittelt werden.

§ 3 Angebot/ Frachtkosten
Der dem Kunden online, sofort angezeigte Preis ist der reine Frachtpreis für den Transport. Im Frachtpreis enthalten ist die Disposition der Ladung durch die MMZ, der physikalische Transport per Lkw/ Transporter von Haus zu Haus incl. Treibstoff, das fachkundige verstauen/ packen des Transportgutes innerhalb des Transportfahrzeuges, die Verwendung von Decken zum Schutz des Gutes, Zurrgurten, die Verwendung von Transporthilfen (Karren, etc.), Spesengeld 1. Fahrer (2.Fahrer + 7 €) und die genaue Terminavisierung für Abholung und Lieferung per Email/ Tel. Das Angebot ist unverbindlich. Nicht im Frachtpreis enthalten sind Servicearbeiten § 5, ges. MwSt bei Gewerbe/ Firmenkunden und Letztverbrauchern, welche die Leistung in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden., evtl. anfallende Kosten für Maut in AT,F,IT,ES,CZ Strassensteuern CH, Fährschiffkosten, Zollgebühren, evtl. Dieselzuschlag, 7€ Spesengeld 2. Fahrer falls vorhanden, 3,8% Dispositionsgebühr vom Frachtpreis. Für Ladung die über die Grenze CH-D, D-CH transportiert wird, fällt für deren Abfertigung und Zeitaufwand an der Grenze eine Gebühr von 20 € bis 40 € je nach Zeitaufwand an.

§ 4 entfällt

§ 5 Servicearbeiten
Preisliste:
Tragehilfe/ an- abtragen pro 1 Mann je Ladestelle/Ladeort:
20 € bis 2cbm/ 1.OG|25 € 2-4cbm/ 1.OG|30 € 4-6cbm/ 1.OG|35 € 6-8 cbm/ 1.OG|40 € ab 8 cbm/ 1.OG.
Pro jede weitere Etage + 10 €.
Die im Angebot/ Ladungsschein gen. Preise gelten jeweils bis max. 1.OG und max. 20 m zwischen Haustür und Lkw.
Für Gegenstände mit Gewicht >100kg oder für schwierige Ladebedingungen können weitere Zuschläge anfallen. Preise auf Anfrage.
Zusatzgebühr pauschal pro Ladestelle 2. Tragehelfer, Bestellung über die MMZ: +50 € Land D, +80 € Land AT, +100 € Land CH. Andere Länder auf Anfrage. (nicht in jeder Region ist die Gestellung des 2. Mannes möglich)
Die Transporter sind grundsätzlich nur mit 1 Fahrer besetzt (aus organisatorichen Gründen ist das anders im Fernverkehr nicht möglich!).
Der Fahrer ist kostenpflichtiger Träger.
Der Trageservice wird berechnet wenn der Fahrer außerhalb des Transporters Gegenstände bewegt.
Montageservice auf Anfrage
Verpackungsservice auf Anfrage
Grenzabfertigung CH-D, D-CH:
Für Ladung die über die Grenze CH-D, D-CH transportiert wird, fällt für deren Abfertigung und Zeitaufwand an der Grenze eine Gebühr von 20 € bis 50 € je nach Zeitaufwand an.

§ 6 Gewichtslimit
Für die Volumenladungen gelten folgende max. Gewichtsgrenzen für die Onlinefrachtpreise:
0,5cbm= 60kg    bis 1cbm= 100kg    bis 5 cbm= 450kg    bis 10cbm= 800kg    bis 20cbm= 1500kg    bis 30cbm= 2500kg    bis 40cbm= 3500kg
Für höhere Gewichte werden Zuschläge erhoben. Die Zuschläge werden auf Anfrage mitgeteilt. ( normales Volumengut/ Hausrat liegt unterhalb des Gewichtlimits)

§ 7a Buchung/ Disposition
Die Buchung des Auftraggebers ist verbindlich. Der Auftraggeber beauftragt mit seiner Buchung die Frachtenboerse MMZ (Möbelmitfahrzentrale) mit der bestmöglichen Diposition seiner Ladung. Ein gegenseitiger Vertrag über die Disposition kommt zwischen der Frachtenboerse MMZ (Möbelmitfahrzentrale) und dem Auftraggeber zustande. Die Disposition beginnt 120 min. nach dem Absenden der Buchung durch den Auftaggeber (§2). Für die Leistungen erhält die MMZ einen Betrag in Euro von 20% vom Frachtpreis + 3,8 % vom Frachtpreis für die Disposition. Der Betrag wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und ist mit Beginn der Disposition fällig. Der Auftraggeber erhält über den Betrag eine Zahlungsaufforderung/ Rechnung mit Bankverbindung für die Überweisung. Erhält er keine Zahlungsaufforderung/ Rechnung mit Bankverbindung so hat er den gesamten Abrechnungsbetrag incl. dem Anteil der MMZ bei Lieferung in bar an den Frachtführer zu zahlen. Die Leistung der MMZ besteht insbes. im vorhalten und beschaffen von Transportkapazitäten (Frachtführer/ Fuhrpark/ Fahzeuge/ Wartung), in der Bereitstellung und Pflege von Server/ Datenbankkapazitäten, Nutzung von Büro- und IT-Kapazitäten, logistischen Dienstleistungen, Disposition der Ladung des Auftraggebers (optimale Zuteilung der Ladung auf ein Fahrzeug nach geografischen, räumlichen und zeitlichen Gesichtspunkten und unter Vermeidung von Leerfahrten).

§ 7b Frachtführer, Vertrag über Transport
Die Frachtenboerse MMZ (Möbelmitfahrzentrale) vermittelt das Zustandekommen eines Frachtvertrages zwischen Versender/ Auftraggeber und Frachtführer(Transporteur)/ Auftragnehmer. Die MMZ selbst nimmt keinen Auftrag zur Durchführung eines Transportes an. Sie ist insbesondere nicht Frachtführer oder Spediteur. Ein gegenseitiger Vertrag über die Transportdienstleistung (den physischen Transport des Gutes) kommt zwischen dem Frachtführer (Transporteur) und dem Versender/ Auftraggeber zustande, sobald ein Transporttermin festgelegt worden ist und alle sonstigen Details (Serviceleistungen, Zusatzkosten, Zwischenlagerungen) übereinstimmend vereinbart wurden. Die Leistung des Frachtführers besteht in der physikalischen durchführung des Transportes und der Nebenleistungen, falls anfallend (§3). Der ausführende Frachtführer (Transporteur) erhält für die Transportdienstleistung 80% vom Frachtpreis + Beträge für Leistungen nach §§3, 5, 6, falls die darin gen. Leistungen/ Kosten anfallen. Der Frachtführer kann auch nach Terminfestlegung Transporttermine für Beiladungstransporte verschieben, wenn dies logistisch notwendig ist.

§ 8 Mehrvolumen/ Gewicht
Wird bei Beladung festgestellt, dass die tatsächliche Ladung grösser ist von der Inventarmenge oder Volumen/ Gewicht als die vom Auftraggeber angegebene, so wird der Preis im Verhältnis zur Mehrmenge angehoben wenn die Mehrmenge auch transportiert wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitnahme der Mehrmenge, falls der Laderaum anderweitig gebraucht wird, bzw. wenn kein Laderaum mehr zur Verfügung steht ( wenn der Lkw voll ist ). Die Entscheidung darüber trifft alleine der Fahrer vor Ort.

§ 9 Wartezeiten
Für Wartezeiten/ LKW-Standzeiten, die durch verschulden des Auftraggebers entstehen, können vom Frachtführer/ Transporteur pro angef. Stunde EUR 20.- verlangt werden. Bei verschulden trägt der Auftraggeber ebenfalls die Kosten für evtl.  bereitgestelltes Servicepersonal. Ein verschulden liegt insbes. dann vor, wenn der Versender/ Empfänger zum vereinbarten Zeitpunkt nicht vor Ort ist oder wenn der Lkw wegen schwieriger/ enger Strassenverhältnisse nicht direkt bis zur Ladestelle/ Hauseingang vorfahren kann und der Auftraggeber dies nicht vorher angekündigt hat, oder wenn er nicht dafür sorge trägt, dass an der Ladestelle freier Parkplatz ist, falls die Str. eng ist.

§ 10 Ladeort
Be- und Entladeort müssen mit Lkw befahrbar sein. Der Transporteur ist nicht verpflichtet auf nicht befahrbaren Wegen zur Ladestelle zu fahren, wenn dies unzumutbar ist. Nicht befahrbare Wege sind insbes.: schmale Wege/ Zufahrten, höhenbegrenzte Wege/ Zufahrten ( z.B. durch Bäume ), nicht befestigte Wege/ Zufahrten ( Baustellen/ Wald/ Feldwege ), Berghänge, Altstädte, Fußgängerzonen, Strassenbahnbereiche/ Bushaltestellen, etc. Für nicht befahrbare Ladestellen können Zuschläge erhoben werden, falls dadurch Mehraufwand entsteht.

§ 11 Bezahlung/ Fälligkeit
Die vollständige Bezahlung des für den Transport geschuldeten Entgeldes hat spätestens bei Lieferung in bar zu erfolgen wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Abweichend davon sind nach Vereinbarung, bzw. vorheriger Ankündigung durch den Frachtführer andere Bezahlungsarten möglich. 20% des Frachtpreises + 3,8% für die Disposition müssen vom Auftraggeber nach Zahlungsaufforderung/ Rechnung mit Bankverbindung per Email auf das in dieser Email genannte Bankkonto der MMZ überwiesen werden. Sollte der Transport nicht erfolgen, wegen eines Umstandes den der Auftraggeber nicht zu verantworten hat, wird der Überweisungsbetrag vollständig erstattet. Erhält der Auftraggeber keine Zahlungsaufforderung/ Rechnung mit Bankverbindung, so hat er den gesamten Frachtpreis mit dem Transporteur/ Fahrer bei Lieferung in bar abzurechnen. Die Information darüber erfolgt rechtzeitig vorab per Email und im Ladungsschein.

§ 12 Pfandrecht
Der Transporteur hat bis zur vollständigen Bezahlung des für den Transport geschuldeten Entgeldes ein gesetzliches Pfandrecht am Transportgut.

§ 13 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet am fest vereinbarten Abholtermin das Transportgut transportfertig zu übergeben. Ebenfalls ist er verpflichtet am fest vereinbarten Liefertermin das Transportgut anzunehmen. Wenn er das Verladen/ Entladen des Gutes nicht vollständig in Eigenleistung übernimmt hat er sicher zu stellen, dass die Räumlichkeiten vor Ort an der Be- und der Enladestelle so beschaffen sind, dass das Transportgut den Räumlichkeiten von der Größe her entspricht.

§ 14 Haftung
Die Haftung des Frachtführers wegen Schäden am Transportgut richtet sich nach den §§ 451 ff. HGB. Der Frachtführer haftet nicht für Schäden an Gebäudeteilen und am Transportgut die durch Verladearbeiten von besonders sperrigen/ schweren Gegenständen entstehen. Die-Moebelmitfahrzentrale haftet nicht für Schlechtleistungen des Frachtführers jeder Art, insbes. für Schäden am Transportgut, Nichteinhaltung von Transportterminen. Die Frachtführer sind nicht Erfüllungsgehilfen der MMZ.

§ 15 Stornierung/ Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann seine Reservierung/ Buchung bis maximal 120 Minuten nach dem Absenden der Buchung (Serverzeit) kostenlos stornieren. Stornierungen sind danach kostenpflichtig weil der Auftraggeber bereits ab Buchung Kosten auslöst und Leistungen empfängt (§7). Falls der Frachtführer dem Auftraggeber keinen Transporttermin nennt oder einen Transporttermin nicht einhält kann der Auftraggeber den Transport nicht sofort kostenlos stornieren sondern muss der MMZ Gelegenheit geben an einen anderen Frachtführer umzudisponieren. Es werden folgende Gebühren für die Stornierung erhoben:
20% vom Nettofrachtpreis.
50% vom Nettofrachtpreis wenn die Stornierung weniger als 50 Stunden vor dem Abholtermin erfolgt.
90% vom Nettofrachtpreis wenn die Ladung storniert wird und der Frachtführer bereits unterwegs zur Abholstelle ist.
§ 16 gilt auch wenn die Stornierung nicht ausdrücklich erklärt wird. Massgeblich ist, dass der Transport wegen eines Umstandes den der Auftraggeber/ Versender/ Empfänger zu vertreten hat, nicht zustande kommt. (alle Gebühren + ges. MwSt.)